Schwingungsmessungen

Die DR. SCHÜTZ INGENIEURE Beratende Ingenieure im Bauwesen PartG mbB führt Schwingungsmessungen an Glockentürmen und an Brücken, sowie Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 durch.

Bei Messungen an Glockentürmen werden Eigenfrequenzen in und quer zur Läuterichtung bestimmt. Die Schwingungsanregung erfolgt nach dem Impulsverfahren oder mit einem Unwuchterreger, dessen Kraftamplitude und Erregerfrequenz variabel sind. Auch durch das Geläute hervorgerufene Erschütterungen werden gemessen. Üblicherweise werden die Horizontalbewegungen des Turms in der Nähe der Mauerkrone gemessen. Bei Bedarf können Rissveränderungen oder Fundamentbewegungen mit hochsensiblen Messaufnehmern zusätzlich ermittelt werden. Die Ergebnisse werden nach DIN 4178 (Resonanzabstand, Erschütterung) und DIN 4150, Teil 3 (Erschütterung) beurteilt. Dynamische Berechnungen erlauben die exakte Festlegung von schwingungsreduzierenden Maßnahmen. Nach erfolgter Geläutesanierung ist im Einzelfall eine überprüfende Nachmessung sinnvoll. Bislang wurden von uns an etwa 430 Glockentürmen Messungen durchgeführt und schwingungsreduzierende Maßnahmen konzipiert.

Mit Schwingungsmessungen an Brücken wird das Eigenschwingverhalten des Bauwerks (Kurzzeitmessung) sowie die Dauerbeanspruchung infolge Verkehr und/oder Wind (Langzeitmessung) ermittelt. An Hand der Messergebnisse ist eine Beurteilung der Ermüdungssicherheit, sowie bei Bedarf die Festlegung geeigneter konstruktiver Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Kerbfallverbesserungen, Dämpfungserhöhung) möglich. Zudem kann mittels einer Dauermessung auch die charakteristische Verkehrsbeanspruchung abgeleitet werden, die insbesondere für den Tragsicherheitsnachweis im Rahmen der Nachrechnung von Bestandsbrücken eine maßgebliche Rolle spielt.

Die Erschütterungsmessung nach DIN 4150 erlaubt die Erfassung und Beurteilung der Erschütterungswirkung auf Gebäude und Menschen.